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89 Z - 20/78 - Berufungskammer der Zentralkommission (Berufungsinstanz Rheinschiffahrt)
Decision Date: 29.11.1978
File Reference: 89 Z - 20/78
Decision Type: Urteil
Language: German
Court: Berufungskammer der Zentralkommission Straßburg
Department: Berufungsinstanz Rheinschiffahrt

Berufungskammer der Zentralkommission für die Rheinschiffahrt

Vorsitzender: Herr Quanjard
Richter: die Herren BONET-MAURY MÜLLER SCHMITZ VREEDE
Stellvertretende Gerichtskanzler: Herr A. BOUR

Verfügung
 
In Sachen

 89 Z - 20/78


Es wird Bezug genommen auf:


- das Urteil 1 des Rheinschiffahrtsgerichts Strassburg vom 4. Januar 1978

-  die Berufungsschrift der Klägerin, die an das Rheinschiffahrtsgericht Strassburg gerichtet worden und diesem Gericht am 14. März 1978 zugegangen ist;

- das Urteil des Rheinschiffahrtsobergerichts Colmar vom 8.November 1978, mit dem dieses Gericht  erklärt hat, ordnungsgemäss mit der Berufung befasst worden zu sein, die mit Schriftsatz vom 2. Februar 1978, eingegangen bei Gericht am 3. Februar 1978, eingelegt worden ist;

- das Gesuch der Klägerin und Berufungsklägerin vom 13. November 1978, die die Zurückweisung der Gerichtsakte an das Rheinschifffahrtsobergericht Colmar fordert;

Die Berufungskammer

- weist die Sache zurück an das Rheinschiffahrtsobergericht Colmar gemäss Artikel 37 bis Abs. 4 der Revidierten Rheinschiffahrtsakte;

- erklärt, dass die Kosten für das Berufungsverfahren, die zu Lasten der Klägerin und Berufungsklägerin gehen, gemäss Art. 37 bis und 39 der Revidierten Rheinschiffahrtsakte vom Rhein¬schiffahrtsgericht Strassburg festzusetzen sind.

Der Stellvertretende Gerichtskanzler:                           Der Vorsitzende:

(gez.) A. BOUR                                                           (gez.) P. QUANJARD