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28 Z - Berufungskammer der Zentralkommission (Berufungsinstanz Rheinschiffahrt)
Decision Date: 02.10.1974
File Reference: 28 Z
Decision Type: Beschluss
Language: German
Court: Berufungskammer der Zentralkommission Straßburg
Department: Berufungsinstanz Rheinschiffahrt

Berufungskammer der Zentralkommission für die Rheinschiffahrt

Beschluss

vom 2. Oktober 1974

 
Gemäss Artikel 30 der Verfahrensordnung der Berufungskammer in Verbindung mit § 519 b der deutschen Zivilprozessordnung wird die Klägerin und Berufungsklägerin des Rechtsmittels der Berufung gegen das am 22. März 1974 verkündete Urteil des Rheinschifffahrtsgerichts Duisburg-Ruhrort für verlustig erklärt und es werden ihr die Kosten des Rechtsmittels auferlegt, weil sie die Berufung zurückgenommen hat.
Die Festsetzung der Kosten unter Berücksichtigung des Artikels 39 der Revidierten Rheinschifffahrtsakte erfolgt durch das Rheinschifffahrtsgericht Duisburg-Ruhrort.
 
Der Gerichtskanzler: (gez.) R. Doerflinger
 
Der Vorsitzende: (gez.) S. Royer