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144 B - 7/82 - Berufungskammer der Zentralkommission (Berufungsinstanz Rheinschiffahrt)
Entscheidungsdatum: 13.10.1982
Aktenzeichen: 144 B - 7/82
Entscheidungsart: Beschluss
Sprache: Deutsch
Gericht: Berufungskammer der Zentralkommission Straßburg
Abteilung: Berufungsinstanz Rheinschiffahrt

Beschluss der Berufungskammer der Zentralkommission für die Rheinschiffahrt

vom 13. Oktober 1982


In   der   Bussgeldsache hat die Berufungskammer der Zentralkommission für die Rheinschiffahrt in Strassburg in ihrer Sitzung vom 13.Oktober 1982 folgenden Beschluss erlassen:

Die Akten werden dem Rheinschiffahrtsobergericht Köln zur Entscheidung über die Rechtsbeschwerde übersandt, weil der Betroffene seine Berufung vor deren Verhandlung zurückgenommen hat.
 
Der Stellvertretende Gerichtskanzler :                           Der Vorsitzende:
 
(gez.) A. BOUR                                                            (gez.) P. QUANJARD