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14 Z - 1/72 - Berufungskammer der Zentralkommission (Berufungsinstanz Rheinschiffahrt)
Entscheidungsdatum: 07.07.1972
Aktenzeichen: 14 Z - 1/72
Entscheidungsart: Beschluss
Sprache: Deutsch
Gericht: Berufungskammer der Zentralkommission Straßburg
Abteilung: Berufungsinstanz Rheinschiffahrt
Berufungskammer der Zentralkommission für die Rheinschiffahrt
Berichtigungsbeschluss
vom 7. Dezember 1972
Zur Beseitigung einer offenbaren Unrichtigkeit wird gemäß Artikel 29 der Verfahrensordnung der Berufungskammer das Urteil vom 16. Oktober 1972 in Ziffer 3, Satz 2 des Urteiltenors wie folgt berichtigt:
"Die außergerichtlichen Kosten des Berufungsverfahrens behalten die Beteiligten - einschließlich des Nebenintervenienten - auf sich mit Ausnahme der Hälfte der Kosten der Nebenintervention, die den Beklagten als Gesamtschuldnern zur Last fällt."