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113 P - 18/79 - Berufungskammer der Zentralkommission (Berufungsinstanz Rheinschiffahrt)
Entscheidungsdatum: 06.11.1979
Aktenzeichen: 113 P - 18/79
Entscheidungsart: Beschluss
Sprache: Deutsch
Gericht: Berufungskammer der Zentralkommission Straßburg
Abteilung: Berufungsinstanz Rheinschiffahrt
Berufungskammer der Zentralkommission für die Rheinschiffahrt
Beschluss
vom 6. November 1979
In der Bußgeldsache hat die Berufungskammer der Zentralkommission für die Rheinschifffahrt in Strassburg nach öffentlicher Verhandlung in ihrer Sitzung vom 6. November 1979 folgenden Beschluss erlassen:
Das Verfahren wird eingestellt, weil die Schuld des Täters gering und die Folgen der Tat unbedeutend sind. Die Staatsanwaltschaft hat dieser Einstellung zugestimmt. Die Auslagen des Betroffenen hat dieser selbst zu tragen.
Der Stellvertretend Gerichtskanzler: Der Vorsitzende:
(gez.) A. BOUR (gez.) QUANJARD